Hypothekenbewahrer

Hypothekenbewahrer

Hypothekenbewahrer (Conservateur) heißt im französischen Recht und den ihm folgenden Rechten derjenige Beamte, der die Register zu führen hat, die nach französischem Recht unsre Hypothekenbücher vertreten, nämlich-das Transkriptionsregister, in das die auf die Übertragung von Grundeigentum bezüglichen Verträge eingetragen werden (Code civil, Art. 2181–2192), und das Inskriptionsregister, in das die auf dem Grundeigentum lastenden Hypotheken eingetragen werden (Code civil, Art. 2106, 2114, 2134, 2136, 2146–65). In diese Register trägt der H. in chronologischer Reihenfolge die betreffenden Rechtsgeschäfte nach dem Wortlaute der Vertragsurkunden ein. Der Rang und die Priorität der Hypotheken bestimmt sich nach dem Tage, an welchem der Gläubiger die Eintragung ins Register des Hypothekenbewahrers nach der im Gesetz vorgeschriebenen Form und Weise bewirkt hat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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