Hochflutgrenze
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Landgrenze — Landgrenze, im Seerecht die natürliche Grenze zwischen Meeresküste und Küstenmeer. Das römische Recht und ihm sich anschließend die meisten Rechte nehmen als L. die Grenze des höchsten Flutstandes, sogen. Hochflutgrenze, an, in England und in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon