Hinterlegungsvertrag

Hinterlegungsvertrag

Hinterlegungsvertrag, s. Verwahrung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hinterlegungsvertrag — Der Hinterlegungsvertrag ist im Schweizer Obligationenrecht in den Art. 472ff. geregelt und gehört wie die Bürgschaft zu den Sicherungsverträgen. Zweck des Hinterlegungsvertrags ist die sichere Aufbewahrung einer beweglichen Sache.… …   Deutsch Wikipedia

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Hinterlegung — kann stehen für: die Hinterlegung als Maßnahme zur Vermeidung des Gläubigerverzugs im deutschen Schuldrecht, siehe Hinterlegung (Verzug) den Hinterlegungsvertrag des schweizer Obligationenrechts, siehe Hinterlegungsvertrag Diese Seite ist eine …   Deutsch Wikipedia

  • Hinterlegung (Verzug) — Die Hinterlegung ist im Schuldrecht ein Instrument, um sich im Falle eines Annahmeverzugs durch den Gläubiger von der Leistungspflicht zu befreien. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Anmerkungen 4 …   Deutsch Wikipedia

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  • Deposition — (lat.), Niederlegung; Aussage, bes. vor Gericht; Hinterlegung einer beweglichen Sache im Hinterlegungsvertrag, zufolge dessen der eine Teil (Depositār) das von dem andern Teil (Deponént) Niedergelegte (Deposĭtum, Mehrzahl Deposíten) zu bewahren… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schuldrecht (Deutschland) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Hinterlegung — Deponierung; Aufbewahrung; Pfand; Sicherheit; Kaution; Einsatz * * * Hin|ter|le|gung 〈f. 20; unz.〉 das Hinterlegen ● gegen Hinterlegung eines Pfandes etwas ausleihen (Boot, Skier u. Ä.) * * * Hin|ter|le|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Verwahrung — Aufbewahrung * * * Ver|wah|rung 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 das Verwahren, sichere Unterbringung, Obhut ● Geld, Papiere in Verwahrung geben, in Verwahrung nehmen; die Verwahrung in einer Erziehungsanstalt anordnen (bei Jugendlichen) II 〈zählb.〉 Einspruch,… …   Universal-Lexikon

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