Hilfsantrag

Hilfsantrag

Hilfsantrag, s. Hilfe, gerichtliche.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hilfsantrag — ↑Eventualantrag …   Das große Fremdwörterbuch

  • Hilfsantrag — Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird. Ein Hilfsantrag kann sein: echter Hilfsantrag oder unechter Hilfsantrag. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Hilfsantrag — ein im Zivilprozess nur hilfsweise (d.h. für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird) gestellter ⇡ Antrag. Nur zulässig, soweit Haupt und Hilfsantrag auf einem Sachverhalt beruhen (z.B. Hauptantrag auf Zahlung des Kaufpreises; H.… …   Lexikon der Economics

  • Echter Hilfsantrag — Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird. Ein Hilfsantrag kann sein: echter Hilfsantrag oder unechter Hilfsantrag. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Unechter Hilfsantrag — Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird. Ein Hilfsantrag kann sein: echter Hilfsantrag oder unechter Hilfsantrag. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Eventualantrag — ⇡ Hilfsantrag …   Lexikon der Economics

  • Klagehäufung — bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung , meistens… …   Deutsch Wikipedia

  • Klagenhäufung — Klagehäufung bezeichnet zum einen die Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren in einem Verfahren ( objektive Klagehäufung ) und zum anderen die Verbindung von Prozessen mehrerer Kläger oder gegen mehrere Beklagte ( subjektive Klagehäufung ,… …   Deutsch Wikipedia

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Eventualantrag — Even|tu|al|an|trag 〈[ vɛn ] m. 1u〉 Hilfsantrag, Antrag, der gestellt wird, wenn der Hauptantrag keinen Erfolg hat * * * Even|tu|al|an|trag, der [zu ↑ 1eventuell] (schweiz. Rechtsspr.): Neben , Hilfsantrag, der für den Fall gestellt wird, dass der …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”