Herstellung des ehelichen Lebens

Herstellung des ehelichen Lebens

Herstellung des ehelichen Lebens, s. Eherecht, S. 406 (IV).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Eherecht — Eherecht, der Inbegriff der auf die Ehe sich beziehenden rechtlichen Vorschriften. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze hat das E. eine völlig neue Gestaltung erhalten. Seit Neujahr 1900 galten für die persönlichen Verhältnisse …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehelicher Beischlaf — Als ehelichen Beischlaf versteht man den Geschlechtsverkehr zwischen Ehepartnern, im engeren Sinne den Vaginalverkehr. Er wird jeweils nach kulturellem Kontext sowohl als Teil der ehelichen Pflichten und gegenüber dem außerehelichem… …   Deutsch Wikipedia

  • Familiensachen — 1. Begriff: Rechtsstreitigkeiten, die zum Gegenstand haben: (1) Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Eheaufhebung, Ehenichtigkeit, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe und Herstellung des ehelichen Lebens); (2) Regelung der… …   Lexikon der Economics

  • Herstellungsklage — Herstellungsklage,   Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens (§§ 1353 ff. BGB), aber auch auf Erfüllung einzelner ehelichen Pflichten oder auf Unterlassung ehestörenden Verhaltens. Ein Herstellungsurteil kann nicht vollstreckt werden (§ 888… …   Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Eheverfahren — Eheverfahren,   das zivilprozessuale Verfahren in Ehesachen vor den Familiengerichten (früher auch Eheprozess). Im Eheverfahren werden Ehescheidungssachen, Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, auf Aufhebung oder… …   Universal-Lexikon

  • Ehesache — Ehesachen sind im deutschen Familienrecht Verfahren auf Scheidung einer Ehe Aufhebung einer Ehe Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe Herstellung des ehelichen Lebens (§ 606 ZPO). Ehesachen sind Familiensachen, für die das… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehesachen — sind im deutschen Familienrecht Verfahren auf Scheidung einer Ehe Aufhebung einer Ehe Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe Herstellung des ehelichen Lebens (§ 606 ZPO). Ehesachen sind Familiensachen, für die das Amtsgericht… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

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