Heroldsamt — (Heroldie), Gericht, welches den Stammbaum, die Geschlechtsregister u. Wappen des Adels prüft, um Mißbrauch damit zu verhüten, u. vor dem die Ansprüche auf Lehen, Stiftsstellen u. Orden ausgeführt werden müssen. Das einzige H. in Deutschland… … Pierer's Universal-Lexikon
Heroldsamt — Heroldsamt, in manchen Staaten Behörde für Standes und Adelssachen, bes. zur Prüfung der auf Standeserhöhungen gerichteten Gesuche … Kleines Konversations-Lexikon
Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… … Deutsch Wikipedia
Heroldsamt — He|rolds|amt, das (früher): aus den Funktionen des Herolds entstandene, für Rang , Titel u. Wappenfragen zuständige Behörde. * * * Herolds|amt, für Rang , Titel und Wappenfragen zuständige Behörde, entstanden aus den Funktionen des Herolds. Das … Universal-Lexikon
Heroldsamt — He|rolds|amt (Wappenamt) … Die deutsche Rechtschreibung
Preußisches Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… … Deutsch Wikipedia
Flagge Berlins — ? Landesflagge von Berlin (3:5) Die Flag … Deutsch Wikipedia
Flaggen Berlins — ? Landesflagge von Berlin (3:5) … Deutsch Wikipedia
Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs — Ein Askari mit der Flagge des Auswärtigen Amts, Ostafrika, 1906 Die Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs waren die ab dem Jahr 1884 in den deutschen Kolonien verwendeten Flaggen. Sie wurden nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs und… … Deutsch Wikipedia
Adelserhebung — Unter Nobilitierung (auch Standeserhebung) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen; unter dem Nobilitierungsrecht versteht man… … Deutsch Wikipedia