Hausrecht
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Hausrecht — Hausrecht, 1) so v.w. Baulebung; 2) s.u. Hausfriede … Pierer's Universal-Lexikon
Hausrecht — Hausrecht, Recht zur Wahrung des Hausfriedens … Kleines Konversations-Lexikon
Hausrecht — Das Hausrecht ist heute vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder besitz zu,[1] so etwa auch… … Deutsch Wikipedia
Hausrecht — Haus|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht, innerhalb bestimmter geschützter Räume zu bestimmen, wer sich darin aufhalten darf u. wer nicht ● vom Hausrecht Gebrauch machen jmdm. die Tür weisen * * * Haus|recht, das (Rechtsspr.): Recht des Besitzers od.… … Universal-Lexikon
Hausrecht — das Hausrecht (Aufbaustufe) Recht auf Bestimmung, wer die eigene Wohnung betreten darf Beispiel: Der Eigentümer machte von seinem Hausrecht Gebrauch … Extremes Deutsch
Hausrecht — Haus·recht das; nur Sg, Jur; das Recht eines Mieters oder Hausbesitzers, anderen zu verbieten, seine (eigene oder gemietete) Wohnung zu betreten <von seinem Hausrecht Gebrauch machen> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Hausrecht — Er weiss, was Hausrecht mit sich bringt … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Hausrecht, das — Das Hausrêcht, des es, plur. inus. das Recht, d.i. die Befugniß, welche so wohl dem Hausherren oder Hausbesitzer in seinem Hause oder in seiner Wohnung und in Ansehung derselben, als auch dem Hausherren über die häusliche Gesellschaft zukommt.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Hausrecht — Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum… … Lexikon der Economics
Hausrecht — Huusrääch (et) … Kölsch Dialekt Lexikon