Hausdiebstahl

Hausdiebstahl

Hausdiebstahl (Familiendiebstahl), eine innerhalb der Hausgemeinschaft verübte Entwendung, s. Diebstahl.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hausdiebstahl — Hausdiebstahl, der Diebstahl gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher oder gegen eine Person, zu der der Dieb im Lehrlings oder Gesindeverhältnis steht, ist in der Regel nur auf Antrag verfolgbar …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hausdiebstahl — Hausdiebstahl, im weitern Sinn Familiendiebstahl, wo die Strafverfolgung nur auf Klage der Familie eintritt; im engern der von Hausgenossen z.B. Dienstboten an der Familie verübte Diebstahl, wo das mißbrauchte Vertrauensverhältniß… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Domestĭcus — (lat.), 1) das Haus betreffend, so Domesticum furtum, so v.w. Hausdiebstahl; 2) zur Familie gehörend, Verwandter; 3) am byzantinischen Kaiserhofe Haus , Hofbedienter, dem Comes am occidentalischen Hofe ähnlich, bes. um die Person des Kaisers sich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Domestĭcus — (lat.), auf das Haus, die Fammilie bezüglich, dazugehörig; heimisch, inländisch. Animalia domestica, Haustiere; Furtum domesticum, Hausdiebstahl; Jura domestica, einheimische Rechte, Landesgewohnheiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesindediebstahl — (Hausdiebstahl), ein nur auf Antrag des Verletzten verfolgbarer Fall des Diebstahls (s.d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hausdieb, der — Der Hausdieb, des es, plur. die e, Fämin. die Hausdiebinn, plur. die en, eine Person aus dem Hause, aus der häuslichen Gesellschaft, so fern sie diese Gesellschaft selbst bestiehlet. So auch der Hausdiebstahl …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gelegenheit — 1. Die Gelegenheit grüsset manchen vnd beut jhm die Haar; will er nicht, so weiset sie jhm den hinderen. – Henisch, 1456, 53; Petri, II, 129. Darum lässt Schiller seinen Tell sagen: »Hier vollend ich s, die Gelegenheit ist günstig.« 2. Die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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