Hauptschuldner

Hauptschuldner

Hauptschuldner ist derjenige, für den der Bürge sich einem Dritten gegenüber verpflichtet (s. Bürgschaft).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hauptschuldner — Haupt|schuld|ner 〈m. 5〉 1. der urspr. Schuldner bei einer Bürgschaft 2. jmd., der für den größten Teil einer Schuld haftet * * * Haupt|schuld|ner, der: a) jmd., der einem Gläubiger die größte Summe schuldet; b) (Rechtsspr.) bei einer Bürgschaft… …   Universal-Lexikon

  • Hauptschuldner, der — Der Hauptschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Hauptschuldnerinn, plur. die en, der vornehmste Schuldner; im Gegensatze der Mit und Nebenschuldner …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hauptschuldner — der ursprüngliche Schuldner bei der ⇡ Bürgschaft …   Lexikon der Economics

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaft — (Fidejussio, nach älterem Römischen Recht mit drei Unterarten, der Sponsio, Fidepromissio u. Fidejussio im engeren Sinne), der Vertrag, durch welchen Jemand accessorisch zur Sicherheit des Gläubigers der Verbindlichkeit eines Anderen beitritt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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