Handelspapier

Handelspapier

Handelspapier (negoziables Papier) ist ein für den Umsatz und Handel geeignetes und bestimmtes Wertpapier, das einen Markt- oder Börsenpreis hat. Für die Natur und Bedeutung der Handelspapiere ist deren Zirkulationsfähigkeit von besonderer Wichtigkeit; sie müssen leicht übertragbar (begebbar) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere (s. d.) Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Negozĭabel — (neulat.), begebbar, für den kaufmännischen Verkehr geeignet. Negoziabilität, Begebbarkeit, Verkehrs , Zirkulationsfähigkeit, insbes. von Wertpapieren (s. Handelspapier) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • EMCS — Grundprinzip der EMCS Kommunikation Das Excise Movement and Control System (EMCS) (Beförderungs und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren) ist ein Computersystem der Europäischen Union zur Überwachung von Gütern, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Anteilschein — Papier (umgangssprachlich); Handelspapier; Wertpapier * * * Ạn|teil|schein 〈m. 1〉 = Aktie * * * Ạn|teil|schein, der (Wirtsch.): Wertpapier, das Ansprüche an eine Gesellschaft od. das Anrecht auf eine Aktie nachweist. * * * Anteilschein,  … …   Universal-Lexikon

  • Papier — Anteilschein; Handelspapier; Wertpapier; Blatt; Papierblatt; Bogen * * * Pa|pier [pa pi:ɐ̯], das; s, e: 1. zu einer dünnen, platten Schicht gepresstes Material, das vorwiegend zum Beschreiben oder zum Verpacken dient: ein Blatt, Stück Papier;… …   Universal-Lexikon

  • Wertpapier — Anteilschein; Papier (umgangssprachlich); Handelspapier * * * Wert|pa|pier [ ve:ɐ̯tpapi:ɐ̯], das; s, e (Wirtsch.): Urkunde über ein privates [Vermögens]recht, das meist mit regelmäßigen Erträgen aus Zinsen oder Dividenden verbunden ist:… …   Universal-Lexikon

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