- Angefälle
Angefälle, die Lehnsfrüchte, die (einschließlich der Dienste etwaiger Aftervasallen) dem nach deutschem Lehnrecht bei Unmündigkeit des Lehnserben bestellten Spezialvormund zufielen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Angefälle, die Lehnsfrüchte, die (einschließlich der Dienste etwaiger Aftervasallen) dem nach deutschem Lehnrecht bei Unmündigkeit des Lehnserben bestellten Spezialvormund zufielen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Angefälle — Angefälle, 1) Anwartschaft des Lehnsherrn auf das Lehn während der Minderjährigkeit des Belehnten; 2) dem Lehnsherrn zufallendes Lehngut, wenn der Belehnte ohne Erben stirbt od. der Lehen sonst verlustig wird; 3) das bei Lehnsveränderungen zu… … Pierer's Universal-Lexikon
Angefälle — ist kein Lehen. – Graf, 560, 51 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Angefälle, das — * Das Angefälle, des s, plur. ut nom. sing. in den Rechten der mittlern Zeiten, so wie Anfall, theils die zufällige Erlangung einer Erbschaft, theils die Anwartschaft auf ein Gnadenlehn, und dieses Lehn, wie auch eine jede Erbschaft selbst. S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Angefälle — Ạn|ge|fäl|le 〈n. 13〉 1. Erbschaft 2. 〈Arch.〉 = Widerlager … Universal-Lexikon
Borcke — Wappen der Borcke aus Johann Siebmachers Wappenbuch (1605) Borcke ist der Name eines alten pommerschen Adelsgeschlechts. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Friedrich Wilhelm von Borcke — Wappen der Borcke aus Johann Siebmachers Wappenbuch (1605) Borcke ist der Name eines alten pommerschen Adelsgeschlechts. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte … Deutsch Wikipedia
Феодализм — Содержание [О Ф. во Франции см. соотв. ст.]. I. Сущность Ф. и его происхождение. II. Ф. в Италии. III. Ф. в Германии. IV. Ф. в Англии. V. Ф. на Пиренейском полуострове. VI. Ф. в Чехии и Моравии. VII. Ф. в Польше. VIII. Ф. в России. IX. Ф. в… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Anfall — Anfall, 1) der Übergang des Besitzes eines Landes od. Landgutes od. auch eines Einkommens durch Todesfall an einen Erben; daher Anfallgeld, so v.w. Lehngeld; 2) so v.w. Angefälle; 3) Angriff mit feindseliger Gewaltthätigkeit, z.B. von Räubern;… … Pierer's Universal-Lexikon
Anfällige Güter — Anfällige Güter, so v.w. Angefälle … Pierer's Universal-Lexikon
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon