Haftgeld

Haftgeld

Haftgeld (Handgeld), s. Draufgeld und Gesinde, S. 738.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Haftgeld — (Rechtsw.), so v.w. Arrha …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Haftgeld, das — Das Haftgêld, des es, plur. von mehrern Summen, die er, an einigen Orten das Angeld, welches zur Sicherheit oder Befestigung eines geschlossenen Kaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig. Wo ein Arrha oder Haftpfennig auf den Kauf gegeben… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Baufrist — (delay; délai; termine), die bei Erteilung von Genehmigungen für Privatbahnen seitens der Regierung vorgeschriebene Zeit, binnen der der Bau und die Inbetriebsetzung der Bahn bei sonstigem Erlöschen der Genehmigung oder Verfall der zur… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Anzahlung — Eine Anzahlung (früher: Angeld, Aufgeld, oder Haftgeld) stellt die erste Rate eines in mindestens zwei Raten zu zahlenden Kaufpreises dar und wird häufig beim Abschluss eines Kaufvertrags vereinbart. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Arrha — (v. gr. ἀῤῥαβών, Angeld, Aufgeld, Haftgeld, Handgeld), eine zum Zeichen eines Vertrags gegebene Sache, z.B. ein Ring, Geld. Die Wirkungen der A. sind verschieden, je nachdem sich dieselbe auf einen erst abzuschließenden od. bereits vollgültig… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Arrha — (lat.), An , Auf , Hand , Haftgeld, Anzahlung beim Abschluß eines Vertrags …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Haftpfennig, der — Der Haftpfennig, des es, plur. die e, S. Haftgeld …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Handgeld, das — Das Handgêld, des es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die er. 1) Dasjenige Geld, welches man jemanden auf die Hand, d.i. zur Sicherheit eines geschlossenen Vertrages, gibt, indem dadurch beyde Theile gebunden und verpflichtet werden;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Draufgabe — Naturalrabatt exklusive (selten) * * * Drauf|ga|be 〈f. 19〉 = Handgeld (2) * * * Drauf|ga|be, die: a) etw., was [beim Vertrags od. Kaufabschluss] zugegeben wird: er wollte noch ein Bild als D.; b) (österr., sonst landsch.) Dreingabe; c) (österr.) …   Universal-Lexikon

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