- Grundbuchrecht
Grundbuchrecht, Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Grundbuchwesen (s. Grundbücher).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Grundbuchrecht, Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Grundbuchwesen (s. Grundbücher).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Grundbuchrecht — Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene scholastische Regel Quod non est in actis, non est in mundo (was nicht in den Akten steht, gibt es nicht). Und auch andersherum gilt: Was im Buche steht, ist richtig, zumindest bis das Gegenteil… … Deutsch Wikipedia
Grundbücher — Grundbücher, im Sinne der neuen Gesetzgebung öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung der Eigentums und Belastungsverhältnisse der Grundstücke. Die Anfänge des Grundbuchwesens hängen mit der Entwickelung der gerichtlichen Auslassung (s. d.)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Prioritätsgrundsatz — Das Prioritätsprinzip (auch Prioritätsgrundsatz) findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung und beschreibt Regeln, nach denen unter mehreren gleichartigen Vorgängen ausschließlich der zeitlich frühere zu berücksichtigen ist (prior tempore… … Deutsch Wikipedia
Amtsnotar — Amtsnotare sind Notare, die in einem Beamtenverhältnis stehen, also nicht – wie sonst in Deutschland und den meisten anderen Staaten, die das lateinische Notariat kennen, üblich – Freiberufler sind. Neben Baden Württemberg und einigen Kantonen… … Deutsch Wikipedia
Bezirksnotar — Amtsnotare sind Notare, die in einem Beamtenverhältnis stehen, also nicht – wie sonst in Deutschland und den meisten anderen Staaten, die das lateinische Notariat kennen, üblich – Freiberufler sind. Neben Baden Württemberg und einigen Kantonen… … Deutsch Wikipedia
Demharter — Johann Demharter (* 10. April 1939in Augsburg) ist ein ehemaliger Richter am Bayerischen Obersten Landesgerichtund Herausgeber eines Standardwerkes im Grundbuchrecht. Aufgewachsen in Augsburg, studierte Demharter Jura in München. Nach der… … Deutsch Wikipedia
Johann Demharter — (* 10. April 1939 in Augsburg) ist ein ehemaliger Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und Herausgeber eines Standardwerkes im Grundbuchrecht. Aufgewachsen in Augsburg, studierte Demharter Jura in München. Nach der Referendarausbildung… … Deutsch Wikipedia