Grundbuchblatt

Grundbuchblatt

Grundbuchblatt, s. Grundbücher, S. 448.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Aktivvermerk — Ein Aktivvermerk, auch Herrschvermerk genannt, ist in Deutschland eine Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs. Ein solcher Vermerk benennt das Recht, von dem ein Grundstück werterhöhend begünstigt wird, genießt jedoch keinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Herrschvermerk — Ein Aktivvermerk, auch Herrschvermerk genannt, ist in Deutschland eine Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs. Ein solcher Vermerk benennt das Recht, von dem ein Grundstück werterhöhend begünstigt wird, genießt jedoch keinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

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  • Eisenbahnpfandrecht — Eisenbahnpfandrecht. Inhalt: I. Pfandrecht an Eisenbahnen. 1. Einleitung, 2. Die Verhältnisse in den einzelnen Ländern. II. Pfandrecht an Fahrbetriebsmitteln. I. Pfandrecht an Eisenbahnen. 1. Einleitung. Privateisenbahnen sind… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Grund und Boden — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …   Deutsch Wikipedia

  • Grundeigentum — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …   Deutsch Wikipedia

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