Gewissensehe

Gewissensehe

Gewissensehe (Matrimonium conscientiae s. secretum) heißt eine geschlechtliche Verbindung, die ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in der Absicht eingegangen wird, sich gegenseitig als wirkliche Eheleute zu betrachten und sich allen daraus hervorgehenden Verpflichtungen zu unterwerfen. Eine solche G. erscheint rechtlich nur als strafbares Konkubinat, keineswegs aber als eine Ehe im Sinne des Gesetzes. Im heutigen katholischen Eherecht versteht man unter einer G. eine solche Ehe, die unter Beobachtung der wesentlichen Formen der Eheschließung, also in Gegenwart des zuständigen Pfarrers oder eines delegierten Geistlichen und zweier (vertrauter) Zeugen, jedoch mit Unterlassung der unwesentlichen Formen, nämlich des kirchlichen Aufgebots und des Eintrags in die gewöhnlichen Kirchenbücher, geschlossen wird. Vgl. Dieck, Die G. (Halle 1838).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gewissensehe — ist eine geschlechtliche Verbindung, welche ohne bürgerliche Beurkundung und ohne kirchliche Einsegnung, aber von beiden Teilen in der Absicht eingegangen wird, sich gegenseitig als wirkliche Eheleute zu betrachten und sich allen daraus… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewissensehe — Gewissensehe,   im allgemeinen Sprachgebrauch ein ehegleiches, auf Lebensdauer bestimmtes, aber nicht auf staatliche oder kirchliche Eheschließung beruhendes Zusammenleben eines Mannes und einer Frau. Im katholischen Eherecht war Gewissensehe bis …   Universal-Lexikon

  • Gewissensehe — (Matrimonium conscientiae), eine Verbindung, bei welcher beide Theile ohne kirchliche od. bürgerliche Trauung, nur thatsächlich in ehelicher Gemeinschaft leben. Sie unterscheidet sich wesentlich von der heimlichen Ehe, welche auf gesetzlich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewissensehe — Gewissensehe, früher die prot. Ehe, bei der durch landesherrlichen Dispens die Trauung erlassen wurde, insbes. die Ehe eines prot. Fürsten, der sich selbst stillschweigend von der Trauung dispensiert hatte. – Vgl. Dieck (1838) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gewissensehe — Gewissensehe, die lediglich auf Einwilligung der Zusammenlebenden mit Umgehung jeder bürgerl. (Civilehe) u. kirchl. (heimliche Ehe) Rechtsförmlichkeit beruhende Geschlechtsverbindung, mit der Absicht, die Verpflichtungen der ehelichen Verbindung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gewissensehe — Gewissensehe,die:⇨Ehe(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Bentinckscher Erbfolgestreit — Bentinckscher Erbfolgestreit. Anton Günther, Graf zu Aldenburg u. Delmenhorst, Herr zu Jever u. Kniphausen, hatte von Elisabeth von Ungnad einen natürlichen Sohn, Anton, geb. 1638, u. da Graf Anton Günther keine ehelichen Nachkommen hatte, so… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leiningen-Heidesheim (Adelsgeschlecht) — Das Haus Leiningen Heidesheim, ab 1803 Leiningen Neudenau, war eine gräfliche Linie des Adelshauses Leiningen und regierte von 1787 bis 1801 die Grafschaft Leiningen Heidesheim (im heutigen Rheinland Pfalz), von 1803 bis 1806 die Grafschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Bentincksche Erbfolgestreit — Stammwappen der von Bentinck Bentinck ist der Name eines freiherrlichen Adelsgeschlechts aus der Pfalz, das im 14. Jahrhundert nach Geldern und von da nach England und Oldenburg verpflanzt wurde und mit Wennemar Bentinck im Jahr 1304 erstmals… …   Deutsch Wikipedia

  • Christiana Sophie Vulpius — Christiane Vulpius, von Goethe gezeichnet Christiane von Goethe (* 1. Juni 1765 in Weimar als Johanna Christiana Sophie Vulpius; † 6. Juni 1816 ebenda) war seit 1806 Goethes Ehefrau. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

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