Gesetzlicher Vertreter

Gesetzlicher Vertreter

Gesetzlicher Vertreter, s. Stellvertreter.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • gesetzlicher Vertreter — gesetzlicher Vertreter,   Stellvertretung, die sich aus dem Gesetz herleitet. Einen gesetzlichen Vertreter brauchen Personen, die nicht oder nicht voll geschäftsfähig sind (Beispiel: Eltern eines ehelichen minderjährigen Kindes als gesetzliche… …   Universal-Lexikon

  • Gesetzlicher Vertreter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) — Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.… …   Deutsch Wikipedia

  • gesetzlicher Vertreter — 1. Personen, deren Vertretungsmacht nicht auf ⇡ Vollmacht, sondern auf Gesetz beruht (⇡ Stellvertretung), u.a. die Eltern (⇡ elterliche Sorge), der ⇡ Betreuer (⇡ Betreuung), der Geschäftsführer für die GmbH, der Vorstand (⇡ Organhaftung) für die… …   Lexikon der Economics

  • Gesetzlicher Betreuer — Ein Betreuer ist gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können. Nach ihrer beruflichen Stellung werden unterschieden: ehrenamtliche Betreuer, meist Familienangehörige; Berufsbetreuer, meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertreter — Vertreter, gesetzlicher, s. Stellvertreter …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vertreter — 1. Allgemein: Personen, die befugt sind, für einen anderen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen: a) Aufgrund gesetzlicher Vorschrift: ⇡ Gesetzliche Vertreter; b) zufolge rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Haftung der Vertreter — Haftung des Vertreters bedeutet im deutschen Steuerrecht die Haftung des gesetzlichen Vertreters, Vermögensverwalters oder Verfügungsberechtigten. Sie ist geregelt in § 69 AO. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor …   Deutsch Wikipedia

  • ges. Vertr. — gesetzlicher Vertreter EN legal representative …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Geschäftsführer — gesetzlicher Vertreter (Organ) und verantwortlicher Leiter der GmbH (§ 35 I GmbHG). Der G. braucht nicht Gesellschafter zu sein. 1. Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht nach außen unbeschränkbar. Stellvertretende G. unterliegen den gleichen… …   Lexikon der Economics

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