Gesamtausgebot

Gesamtausgebot

Gesamtausgebot ist im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 63 des Zwangsversteigerungsgesetzes) die Vorschrift, daß bei der Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke in demselben Verfahren auf Verlangen eines Beteiligten nicht nur die einzelnen Grundstücke einzeln ausgeboten werden (Einzelausgebot), sondern daß schließlich alle Grundstücke und, sofern einige von ihnen mit demselben Rechte belastet sind, auch diese Grundstücke zusammen ausgeboten werden. Jedoch darf der Zuschlag auf Grund des Gesamtausgebotes nur erfolgen, wenn dasselbe höher ist als das Gesamtergebnis der Einzelgebote.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesamtausgebot — Gruppenausgebot; gemeinsames Ausgebot mehrerer Grundstücke im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren (§ 6 ZVG). Gegensatz: ⇡ Einzelausgebot …   Lexikon der Economics

  • Gruppenausgebot — ⇡ Gesamtausgebot …   Lexikon der Economics

  • Emil Lersch — (* 17. Dezember 1879 in München; † 8. Februar 1963 in München[1]) war ein deutscher Richter am Reichsgericht und am Bundesgerichtshof. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Parteimitgliedschaft …   Deutsch Wikipedia

  • Briefgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Buchgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Inhabergrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Einzelausgebot — Einzelausgebot, s. Gesamtausgebot …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”