Geldstrafe

Geldstrafe

Geldstrafe (Geldbuße) besteht in der Verurteilung eines Schuldigen zur Erlegung eines bestimmten Geldbetrags zugunsten (meistens) der Staatskasse oder einer andern öffentlichen Kasse und kommt als Kriminal-, Disziplinar-, Zwangs- und Polizeistrafe vor. Als Kriminalstrafe tritt die G. namentlich bei leichtern Vergehen und bei Übertretungen ein, und zwar droht sie das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch in manchen Fällen allein an, z. B. bei Übertretung der gebotenen Polizeistunde, teils wahlweise neben Gefängnisstrafe, Festungshaft und Hast, teils in Verbindung mit Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe, z. B. bei dem Betrug. Bei Verbrechen und Vergehen ist der Mindestbetrag der G. 3 Mk., bei Übertretungen 1 Mk. Die höchste G., 100,000 Mk., findet sich im Sklavenraubgesetz vom 28. Juli 1895. Erweist sich eine erkannte G. als uneinbringlich, so ist sie nach bestimmten Sätzen in Freiheitsstrafe umzuwandeln. Stirbt der zu einer G. Verurteilte, so kann diese nur in den Nachlaß vollstreckt werden, wenn das Urteil beim Eintritte des Todes bereits rechtskräftig war. Mit Recht wird gegenwärtig eine richtigere Ausgestaltung der G. nach der Richtung hin verlangt, daß sie den Verhältnissen des zu Verurteilenden angepaßt werde. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 27ff., 78; Stooß, Zur Natur der Vermögensstrafen (Bern 1878); Reinhardt, G. und Buße (Halle 1890); Schmölder, Die G. (Hamm 1902).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Geldstrafe — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • Geldbuße Bsp.: • Wie hoch ist die Geldstrafe für zu schnelles Fahren? …   Deutsch Wörterbuch

  • Geldstrafe — Geldstrafe, die Strafe, welche darin besteht, daß Jemand wegen eines Vergehens eine bestimmte [106] Summe Geldes zu zahlen hat. Die G. kommt theils als öffentliche, theils als Privatstrafe vor; ihre hauptsächlichste Anwendung findet sie bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geldstrafe — Geldstrafe, s. Strafe. Der Mindestbetrag ist für Verbrechen und Vergehen 3 M, für Übertretungen 1 M …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geldstrafe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion (Strafe), die nur durch ein Urteil oder durch Strafbefehl angeordnet… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldstrafe — Gẹld|stra|fe 〈f. 19〉 Zahlung einer festgesetzten Summe als Strafe; Sy Geldbuße ● jmdn. mit einer Geldstrafe belegen; jmdn. zu einer Geldstrafe (von 100 Euro) verurteilen * * * Gẹld|stra|fe, die: Strafe in Form einer Geldzahlung. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Geldstrafe — Bußgeld, Geldbuße, Strafe; (Amtsspr.): Verwarnungsgeld; (Rechtsspr., bes. schweiz.): Buße; (Rechtsspr., Wirtsch.): Reugeld. * * * Geldstrafe,die:+Bußgeld·Ordnungsgeld·Geldbuße …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Geldstrafe (Deutschland) — Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion (Strafe), die nur durch ein Urteil oder durch Strafbefehl angeordnet werden kann. Sie ist damit von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden. Ebenso… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldstrafe, die — Die Gêldstrafe, plur. die n, eine jede Strafe, welche in barem Gelde aufgeleget und abgetragen wird, zum Unterschiede von einer Leibes , Lebens oder Gefängnißstrafe; die Geldbuße, im Schwabensp. Galtnüzz, im Sächsischen Landrechte das Gewette. S …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Geldstrafe — strafrechtliche Rechtsfolge, Hauptstrafe neben der ⇡ Freiheitsstrafe. G. wird in ⇡ Tagessätzen verhängt. Einkommen und Lohnsteuer: G. sind nicht als ⇡ Betriebsausgaben oder ⇡ Werbungskosten abzugsfähig. In Berufsausübung entstandene und… …   Lexikon der Economics

  • Geldstrafe — Gẹld|stra|fe …   Die deutsche Rechtschreibung

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