Gebrauchsanmaßung

Gebrauchsanmaßung

Gebrauchsanmaßung ist im Unterschiede vom Diebstahl (s.d.) die vorübergehende Benutzung einer fremden Sache ohne deren Aneignung. Sie ist nach heutigem deutschen Recht im allgemeinen straflos. Nur öffentliche Pfandleiher, welche die von ihnen in Pfand genommenen Gegenstände unbefugt in Gebrauch nehmen, werden nach § 290 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, neben dem auf Geldstrafe bis zu 900 Mk. erkannt werden kann. – Nach römischem Recht war die G. ein Fall des Diebstahls (furtum usus); das deutsche Mittelalter hatte sie in verschiedenen Einzelfällen unter Strafe gestellt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gebrauchsanmaßung — Ge|brauchs|an|ma|ßung 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 unrechtmäßiger Gebrauch * * * Ge|brauchs|an|ma|ßung, die (Rechtsspr.): unbefugter Gebrauch fremden Eigentums. * * * Gebrauchsanmaßung,   Gebrauchsdiebstahl, die unberechtigte Benutzung fremder Sachen… …   Universal-Lexikon

  • Gebrauchsanmaßung — Als Furtum usus (von lat. furtum, Diebstahl und usus, Gebrauch) wird die Gebrauchsanmaßung von beweglichen Sachen bezeichnet. Das heißt, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht. Die Sache muss also (vom Täter… …   Deutsch Wikipedia

  • Argumentum e contrario — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… …   Deutsch Wikipedia

  • Furtum usus — Als Furtum usus (von lat. furtum, Diebstahl und usus, Gebrauch) wird die Gebrauchsanmaßung von beweglichen Sachen bezeichnet. Das heißt, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht. Die Sache muss also (vom Täter… …   Deutsch Wikipedia

  • Gegenschluss — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… …   Deutsch Wikipedia

  • Umkehrschluss — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… …   Deutsch Wikipedia

  • Umkehrschluß — Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm… …   Deutsch Wikipedia

  • Dieb — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Entwendung — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Klaufen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

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