Garnisongericht

Garnisongericht

Garnisongericht war bis zum Inkrafttreten der Reichsmilitärgerichtsordnung (1. Okt. 1900) Bezeichnung für dasjenige Militärgericht, bei dem ein Gouverneur oder ein Kommandant die Stelle des Gerichtsherrn dekleidet (hiernach je auch als Gouvernements- oder Kommandanturgericht bezeichnet). Dasselbe bestand aus dem Gerichtsherrn und dem Gouvernements- oder Garnisonauditeur. An dessen Stelle sind nunmehr die Standgerichte (s.d.), Kriegs- und Oberkriegsgerichte (s.d.) getreten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Garnisongericht — Garnisongericht, für militär. Vergehen, die nicht der Beurteilung anderer Militärgerichte (Stand , Kriegs , Oberkriegsgericht) unterliegen, besteht (seit Inkrafttreten der Militärstrafgerichtsordnung von 1898 nur noch in Berlin und den großen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Garnisonauditeur — war bis zum 1. Okt. 1900, dem Inkrafttreten der Reichsmilitärgerichtsordnung, die Bezeichnung für einen Militärjustizbeamten beim Garnisongericht in Festungen und offenen Städten mit Gouvernement oder Kommandantur …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gouvernement — (franz., spr. guwärn māng), Regierung, Regierungsgewalt; oberste Militärbehörde einzelner großer Festungen und der Stadt Berlin; Gouvernementsauditeur, s. Garnisongericht. In Rußland ist G. soviel wie Provinz, deren Verwaltung von einem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gouvernementsgericht — Gouvernementsgericht, s. Garnisongericht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommandanturgericht — Kommandanturgericht, s. Garnisongericht und Militärstrafgerichtsbarkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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