Garnison — (fr.), 1) die zur Besatzung in einer Festung od. Stadt liegenden Truppen. Daher Garnisondienst, die Obliegenheit des Soldaten auf Wachen, Posten, bei Patrouillen etc. in den G en; 2) eine Festung od. offene Stadt, die einem Truppentheil während… … Pierer's Universal-Lexikon
Platzmajor — Platzmajor, der Offizier in einer Festung od. großen Stadt, welcher den täglichen Garnisondienst der Truppen besorgt u. daher stets eine genaue Berechnung der Stärke der Besatzung u. der Folgereihe der Offiziere führt. Er ist gewöhnlich Hauptmann … Pierer's Universal-Lexikon
Präsentiren — (v. lat.), 1) darstellen, zeigen; 2) darreichen, anbieten; daher Präsentirteller, flacher, runder, ovaler od. viereckiger Teller, auf welchem gefüllte Trinkgefäße od. trockene Eßwaaren den Gästen dargereicht werden; sie sind von Zinn, Silber,… … Pierer's Universal-Lexikon
Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Freiwillige Jäger — Freiwillige Jäger. Beim Beginn des Kriegs von 1813 erließ der König von Preußen am 3. Februar einen Aufruf an die Jugend seines Volkes, die nicht militärpflichtig war, sich zum Dienst zu stellen u. die Equipirung nebst Waffen aus eigenen Mitteln… … Pierer's Universal-Lexikon
Garnisontruppen — Garnisontruppen, nur für den Garnisondienst bestimmt, bestehen aus ältern Mannschaften, Halbinvaliden, früher auch schwer bestraften Soldaten. Friedrich d. Gr. bestrafte selbst ganze Truppenteile für schlechtes Verhalten im Kampf mit Umwandlung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Invaliden — (lat.), untauglich gewordene Soldaten, entweder Ganz oder Halbinvaliden (s. Invalidität). Das Altertum kannte Versorgungen, aber noch keine Versorgungsanstalten. Im Mittelalter versorgten Ritter und Priester die I.; mit der Stärkung der Macht der … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Invalidenversorgung — Invalidenversorgung, staatliche Versorgung brav gedienter Soldaten nach erlittener Dienstbeschädigung oder nach längerer Dienstzeit. Die I. besteht in Pension, Pensionszulagen, Zivilversorgungsschein (Anrecht auf Anstellung im Staats oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in … Meyers Großes Konversations-Lexikon