- Galgensteuer
Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Galgensteuer, die Abgabe, die früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsuntertanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Galgensteuer — Galgensteuer, in manchen Gegenden diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtsstätte u. zur Unterhaltung der ganzen peinlichen Gerichtsbarkeit geben müssen … Pierer's Universal-Lexikon
Galgensteuer, die — Die Galgensteuer, plur. die n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erhauung der Gerichtsstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart