Fungīble Sachen

Fungīble Sachen

Fungīble Sachen (Fungibilien) sind in der Rechtssprache solche Sachen, die im gewöhnlichen Verkehr nicht ihrer etwaigen individuellen Besonderheiten wegen, sondern regelmäßig nur ihrer Gattung und Art nach in Betracht kommen. Diese nennt man f. S oder vertretbare Sachen, weil sie im Verkehr gleich geachtet werden und sich vertreten können. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt in § 91 vertretbare Sachen solche bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen. Ist also eine vertretbare Sache, z. B. eine Münze, aus dem Verkehr gezogen, weil sie etwa ein Geschenk eines Monarchen ist, so wird sie dadurch zu einer unvertretbaren Sache.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fungible Sachen — Fungīble Sachen, Fungibil en, s.v.w. Vertretbare Sachen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vertretbare Sachen — Vertretbare Sachen, s. Fungible Sachen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertretbare Sachen — Vertretbare Sachen, fungible oder Quantitätssachen, bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Gewicht, Zahl, Maß bestimmt zu werden pflegen (Bürgerl. Gesetzb. § 91), wie Geld, Getreide etc. (S. auch Gattungskauf.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Genus — Genus, lat., Geschlecht, Gattung; rechtlich Sachen, wobei es nicht auf die Individualität (species) sondern nur auf die Gattung ankommt (generis obligatio; rerum universitates; fungible Sachen) …   Herders Conversations-Lexikon

  • fungibel — austauschbar; ersetzbar * * * fun|gi|bel 〈Adj.〉 vertretbar ● fungible Sache bewegl. Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl u. Gewicht bestimmt wird [zu lat. fungi „besorgen, leisten, entrichten“] * * * fun|gi|bel <Adj.> [mlat.… …   Universal-Lexikon

  • Fungibilität — Vertretbarkeit von Sachen und Rechten. F. liegt vor, wenn die Sachen oder Rechte durch gleich bleibende Beschaffenheit (z.B. nach Zahl, Maß oder Gewicht) im Handelsverkehr bestimmt werden und durch jede andere Sache bzw. jedes andere Recht der… …   Lexikon der Economics

  • Fungibĭles res — (Fungible Dinge, Fungibilien), Sachen, welche sich durch den Gebrauch abnutzen od. verringern, wie Geld, Lebensmittel etc …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Börsen —   [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs = Geldbeutel (von spätlateinisch bursa =… …   Universal-Lexikon

  • Fungibilien — Fun|gi|bi|li|en <Pl.> (Rechtsspr.): fungible (1) Sachen …   Universal-Lexikon

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