Freies Vermögen

Freies Vermögen

Freies Vermögen der Hauskinder, diejenigen Vermögensgegenstände eines unter elterlicher Gewalt stehenden Kindes, an denen der Vater nur das Verwaltungs-, nicht aber das Nutzungsrecht hat. Hierher gehören alle zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Sachen, wie Kleider, Schmucksachen, Arbeitsgeräte, ferner der ganze Arbeitsverdienst und selbständige Erwerb sowie alles das, was das Kind letztwillig oder von einem andern unentgeltlich mit der Bestimmung erhalten hat, daß es sein s. V. sein solle. Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 1650 und 1651.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vermögen — Vermögen, die Fähigkeit zu einer Tätigkeit, z. B. Sehvermögen, geistiges V.; die Summe der einem einzelnen zustehenden Güter. In der Rechtswissenschaft versteht man unter V. die Summe der im Eigentum einer Person befindlichen Sachen, dinglichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freies deutsches Hochstift — Freies deutsches Hochstift, ein Verein zur Pflege und Förderung von Wissenschaft, Kunst und höherer Bildung, hat seinen Sitz in dem (ihm zugehörigen) Geburtshaus Goethes zu Frankfurt a. M. und erstrebt die Erfüllung seiner Aufgaben namentlich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freies Spiel der Kräfte — Das freie Spiel der Kräfte ist ein gelegentlich auch normativ und ideologisch verwendetes Konzept zur Erklärung von Ordnungen und gerichteten Entwicklungen, das verstärkt seit dem 18. Jahrhundert vor allem in der Wirtschafts und Staatstheorie… …   Deutsch Wikipedia

  • Adventizien — ist ein Begriff aus dem alten Recht. Es handelt sich dabei um das Vermögen des Hauskindes, das vom Vormund (meist dem Vater) verwaltet genutznießt wurde. Im preußischen Landrecht wurden die Adventizien als nicht freies Vermögen bezeichnet. Den… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Absonderungsrecht — Absonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Freigabe — I. Insolvenzrecht:Erklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem ⇡ Gemeinschuldner über die Aufhebung der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zur ⇡ Insolvenzmasse. Der Gegenstand wird freies Vermögen des Gemeinschuldners. Die F. steht im… …   Lexikon der Economics

  • Kapitalanlagerestriktion — Eine Kapitalanlagerestriktion ist eine Einschränkung bei der Anlage von Kapital. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 2 Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen 2.1 Vermögensblöcke …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”