Freierklärung

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Freierklärung, s. Bergrecht, S. 681.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bergfreiheit — ist ein Begriff des Bergrechts. Sie bezeichnet das vom Grundeigentum unabhängige und jedermann eingeräumte Recht, bestimmte Bodenschätze zu suchen und zu gewinnen, wobei der gesamte Vorgang durch Gesetze geregelt ist und unter staatlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bergregal — Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt… …   Deutsch Wikipedia

  • Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ära — (v. lat. aes, also ursprünglich Pluralform, später aber als Singularform gebraucht in der Bedeutung »Grundzahl, Grundeinheit« bei Rechnungen und Messungen; nach Kewitsch ursprünglich Era, aus Spanien stammend, mit der Bedeutung Wiederkehr), der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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