Frei Schiff, frei Gut

Frei Schiff, frei Gut

Frei Schiff, frei Gut, Grundsatz des modernen Völkerrechts, wonach das auf neutralen Schiffen befindliche feindliche Privatgut im Seekrieg nicht weggenommen werden darf. Man pflegt dies auch durch den Satz auszudrücken: »Die Flagge deckt das Gut«. Der im Landkrieg bei allen zivilisierten Völkern anerkannte Grundsatz, daß das Privateigentum der Regel nach vom Feind respektiert wird, ist im Seerecht noch nicht zu allgemeiner Anerkennung gediehen; doch hat man seit dem Ausgang des 18. Jahrh. mehr und mehr wenigstens das Zugeständnis gemacht, daß die neutrale Flagge zugleich die Ladung decke. Dies ist eine Konsequenz der Tatsache, daß es auf offenem Meer keine Gebietshoheit eines einzelnen Staates gibt, vielmehr jedes Schiff unter der Staatshoheit jenes Landes steht, unter dessen Flagge es segelt. Darum kann auf einem neutralen Schiff ebensowenig wie in dem neutralen Staatsgebiet selbst die Wegnahme von Gütern erfolgen, die feindlichen Untertanen gehören. Auf dem Pariser Kongreß (1856) wurde der Grundsatz s. S., s. G. oder le pavillon couvre la cargaison, die Flagge deckt die Ladung, und der weitere, daß neutrales Gut unter feindlicher Flagge unverletzbar sei, durch eine besondere Deklaration (16. April) förmlich anerkannt. Vgl. außer den Lehrbüchern des Völkerrechts von Rivier, Liszt, Ullmann und Gareis noch Geßner, Le droit des neutres sur mer (2. Aufl., Berl. 1876); de Boeck, De la propriété privée ennemie sous pavillon ennemi (Par. 1882).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Frei Schiff, frei Gut — Frei Schiff, frei Gut, Grundsatz des Völkerrechts, nach welchem alles Gut, selbst feindliches, auf neutralen Schiffen nicht weggenommen werden darf, von der Friedensconferenz zu Paris 1856 angenommen; vgl. Caperei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • frei Schiff - frei Gut — frei Schiff frei Gut,   der völkerrechtliche Grundsatz, dass feindliche Eigentum (ausgenommen Konterbande) unter neutraler Flagge der Beschlagnahme im Seekrieg nicht unterliegt. Dieser Grundsatz ist durch die völkerechtlichen Bestimmungen zum… …   Universal-Lexikon

  • Frei Gut — Frei Gut, s. Frei Schiff, frei Gut …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfrei Schiff, frei Gut — u. Unfrei Schiff, unfrei Gut, s.u. Neutralität …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frei Schiff — Frei Schiff, frei Gut, völkerrechtlicher Grundsatz, nach welchem die neutrale Flagge die Ware deckt, d.h. nach welchem alles Privatgut, selbst feindliches, auf neutralen Schiffen nicht weggenommen werden darf …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schiff — 1. Alle Schiffe sind gut, so lange sie auf der Werft liegen. Die Russen: So lange das Schiff auf der Werft ist, lobt es der Narr, wenn es vom Stapel lief, lobt es der Weise. (Altmann VI, 440.) 2. An Schiffen und Frauen ist immer was zu flicken. 3 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gut (Subst.) — 1. Alles gut ist eines andern. – Petri, II, 7. 2. Altes Gut hinter rost gem Schloss macht neuen Adel mit blankem Tross. (Böhm.) 3. An eines Gutes Ansprach ist kein Verlust. – Klingen, 48 a, 1; Graf, 441, 332. Wer einen Rechtsanspruch an eine… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Gut [4] — Gut (das G.), ein Besitztum, Grundbesitz, Landgut (geschlossene Güter als unteilbarer Grundbesitz), s. Landwirtschaftliche Betriebserfordernisse. Auch ein Vermögen überhaupt, wobei man unbewegliches und bewegliches G. unterscheidet (Hab und G.).… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bounty (Schiff und Meuterei) — Bounty Bligh und die loyal gebliebenen Seeleute verlassen die HMS Bounty Schiffsdaten Name: HMAV Bounty (oder HMS Bounty), bis 8. Juni 1787 Bethia Baujahr: 1784, Umbau 1787 Werft: Hull (England) Besatzung: 44 Mann (siehe Artikel) …   Deutsch Wikipedia

  • Exodus (Schiff) — Exodus 1947 Die Exodus 1947 im Hafen von Haifa p1 …   Deutsch Wikipedia

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