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Zollniederlagen — Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in denen fremde unverzollte Waren unter Aussicht des Staates aufbewahrt werden. Die Waren werden aus denselben entweder in freien Verkehr gesetzt, d. h. nach erfolgter Verzollung so abgefertigt, als wenn sie über… … Meyers Großes Konversations-Lexikon