Fischereischutzkreuzer

Fischereischutzkreuzer

Fischereischutzkreuzer, Aufsichtsschiffe der deutschen, dänischen, holländischen, belgischen, französischen und englischen Marine zur Ausübung der Fischereipolizei in der Nordsee gemäß internationalem Vertrag vom 6. Mai 1882; die F. führen als Abzeichen einen dreieckigen Stander, der blau und gelb gewürfelt ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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