Ficta possessĭo

Ficta possessĭo

Ficta possessĭo (lat.), »fingierter Besitz«, Bezeichnung für die Fälle, in denen nach gemeinem Recht ein auf Herausgabe einer Sache Beklagter, der die Sache gar nicht besitzt, gerade so behandelt werden soll, als ob er dieselbe besitze. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat diese Bestimmungen nicht übernommen, da für die in Frage stehenden Fälle die Bestimmungen über unerlaubte Handlungen § 823ff. genügen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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