Falschwerbung

Falschwerbung

Falschwerbung, ein Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, der Untertanen, insbes. Militärpersonen, eines Staates zur Annahme fremder Kriegsdienste anwirbt oder den fremden Werbern zuführt. Während des Krieges für den Feind begangen, wird die F. als Landesverrat (s. Politische Verbrechen) wesentlich strenger bestraft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Falschwerbung — Falschwerbung, die heimliche Anwerbung von Unterthanen od. Militärindividuen einer Macht für fremde Kriegsdienste. Die F. wird als Verrätherei gestraft, wenn die Anwerbung für den Feind od. für Rebellen geschieht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verleitung — (Verführung), eine Thathandlung, durch welche Jemand insofern Ursache eines Verbrechens geworden ist, daß er den Thäter vorsätzlich zu dem Entschlüsse das Verbrechen zu begehen, bestimmt hat. Die V. besteht in der Benutzung von geistigen Mitteln …   Pierer's Universal-Lexikon

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