- Fallimentskommissar
Fallimentskommissar, nach franz. Recht (und früher in Rheinpreußen, Rheinhessen und Bayern) der im Fall eines gerichtlich erklärten Konkurses (Falliments, s.d.) vom Handelsgericht aus der Zahl seiner Mitglieder ernannte Richter (juge-commissaire), der die Aufgabe hat, die Durchführung des Konkursverfahrens zu beaufsichtigen und zu beschleunigen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.