- Fallgut
Fallgut (Fallehen, Schupflehen), Gut, das bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut, S. 462.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Fallgut (Fallehen, Schupflehen), Gut, das bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut, S. 462.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Fallgut — oder Fallehn, Bauerngut, das nach dem Todesfall des damit Beliehenen jedesmal dem Gutsherrn wieder heimfiel (bes. in Württemberg) … Kleines Konversations-Lexikon
Fallgut, das — Das Fallgut, des es, plur. die güter, ein Gut, welches bey jedem Todesfalle dem Herren wieder anheim fällt; Falllehen, Schupflehen, bona caduca, dergleichen Güter in Schwaben sehr häufig sind … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Liste der denkmalgeschützten Objekte in Ternberg — Die Liste der denkmalgeschützten Objekte in Ternberg enthält die denkmalgeschützten, unbeweglichen Objekte der Gemeinde Ternberg im oberösterreichischen Bezirk Steyr Land, wobei die Objekte teilweise per Bescheid und teilweise durch Verordnung… … Deutsch Wikipedia
Schupflehen — Ein Schupflehen ist in vielen Gegenden, besonders Oberdeutschlands, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeiten verliehen wird und aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehnsmannes gleichsam geschupft (oberdeutsch für geschubst/gestoßen)… … Deutsch Wikipedia
Fallehen — Fallehen, s. Fallgut … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schupflehen — Schupflehen, in Schwaben soviel wie Fallgut (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fallehn — Fallehn, s. Fallgut … Kleines Konversations-Lexikon
Schupflehen — Schupflehen, s.v.w. Fallehn (s. Fallgut) … Kleines Konversations-Lexikon
Falllehen, das — Das Fallléhen, des s, plur. ut nom. sing. S. Fallgut … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schupflehen, das — Das Schupflehen, des s, plur. ut nom. sing. in vielen Gegenden, besonders Ober Deutschlandes, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeit verliehen wird, aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehensmannes gleichsam geschupft werden; Fallgut,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart