Fahrzins

Fahrzins

Fahrzins (Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe, die bei Vermeidung des Verlustes des Grundstückes jährlich an einem bestimmten Tag entrichtet werden mußte; heutzutage meistens abgelöst.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fahrzins — Fahrzins, Abgabe eines Grubengebäudes an eine andere Zeche für die Erlaubniß ihre Bergleute in der fremden Grube ein u. ausfahren zu lassen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fahrzins, der — Der Fahrzins, des es, plur. die e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fahrgeld — Fahrgeld, s. Fahrzins …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gefahrzins, der — Der Gefahrzins, des es, plur. die e, ein Zins, der, wenn er nicht zur bestimmten Zeit abgetragen wird, den Verlust des Zinsgutes nach sich ziehet. S. Fahrzins 1 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rutscherzins, der — Der Rutscherzins, des es, plur. die en, Zinsen, welche nach Rutscherrecht bezahlet werden müssen; in einigen Gegenden Werthzins, weil sie immer um den ganzen Werth steigen, ingleichen Frohnzins, Fahrzins, Maigassenzins, welches von magis… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Damenstift Säckingen — Fridolinsmünster …   Deutsch Wikipedia

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