Exrotulation

Exrotulation

Exrotulation (lat.), im frühern Rechte die Eröffnung zurückgekommener, behufs des Rechtsspruchs verschickt gewesener Akten durch den Richter. Sie geschah in einem besondern Termin, dem sogen. Exrotulationstermin.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Exrotulation — (v. lat.), die richterliche Handlung, durch welche zurückgekommene, zum Rechtsspruch verschickt gewesene Acten eröffnet werden …   Pierer's Universal-Lexikon

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