Exekutivstrafe

Exekutivstrafe

Exekutivstrafe (Vollzugsstrafe), Strafe, durch welche die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Befolgung einer obrigkeitlichen Anordnung erzwungen werden soll (s. auch Ordnungsstrafe).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ordnungsstrafe — Ordnungsstrafe, im allgemeinen und im Gegensatz zur kriminellen jede Strafe, die wegen einer nicht strafrechtlich zu ahndenden Handlung verhängt wird. In diesem weitesten Sinn umfaßt die O. auch die Disziplinarstrafe, die infolge eines besondern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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