Erworbene Rechte

Erworbene Rechte

Erworbene Rechte, im Gegensatze zu andern Rechtsarten durch eine besondere Erwerbshandlung erlangte Rechte. Dieselben bleiben bestehen, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, nach dem sie nicht mehr auf die Weise, wie geschehen, erworben werden könnten, und fallen regelmäßig nur gegen Entschädigung fort, wenn ein neues Gesetz Rechte ihrer Art überhaupt nicht mehr zuläßt. Über die rechtliche Behandlung erworbener Rechte zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches finden sich in dem Einführungsgesetz hierzu (Art. 153ff.) Vorschriften.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • erworbene Rechte — erworbene Rechte,   lateinisch Iura acquisita, nach der Naturrechtslehre (C. Thomasius, C. Wolff) der Komplementärbegriff zu den angeborenen Rechten (Iura connata). Während die Letzteren sich aus Wesen und Natur des Menschen ergeben und darum… …   Universal-Lexikon

  • Erworbene Rechte — (lat. jura quaesīta) im Gegensatz 1) zu den angeborenen Rechten, die durch das Wesen des Menschen nicht geforderten Rechte, 2) zu den Rechtshoffnungen und Rechtsmöglichkeiten, s.v.w. bestehende Rechte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • erwerben — anerziehen; siegen; für sich entscheiden; gewinnen; das Rennen machen (umgangssprachlich); erlangen; obsiegen; triumphieren; einheimsen; erringen; …   Universal-Lexikon

  • Aktiva — Die Aktiva zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf und sind Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktiven — Die Aktiva zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf und sind Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktivseite — Die Aktiva zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf und sind Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten… …   Deutsch Wikipedia

  • Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre — Die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre, erschienen 1797 als selbständiger erster Teil der Metaphysik der Sitten des Philosophen Immanuel Kant. Die Rechtslehre ist ein „System der Prinzipien des Rechts“, in der Kant die in der Kritik der …   Deutsch Wikipedia

  • Jura — Rechtswissenschaft; Jurisprudenz; Juristik * * * Ju|ra [ ju:ra] <ohne Artikel>: Wissenschaft vom Recht und seiner Anwendung: sie studiert Jura im achten Semester. * * * Ju|ra1 〈m. 6〉 1. Name mehrerer Gebirge 2. 〈Geol.〉 mittlere Formation… …   Universal-Lexikon

  • deutsche Geschichte. — deutsche Geschichte.   Zur Vorgeschichte Mitteleuropa; zur Frühgeschichte Fränkisches Reich.    DIE ENTSTEHUNG UND FRÜHE ENTWICKLUNG DES »REICHS DER DEUTSCHEN«   Die Entstehung des deutschen Regnums (Reiches) ist als ein lang gestreckter… …   Universal-Lexikon

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