Erneuerungsschein

Erneuerungsschein

Erneuerungsschein, die Urkunde, die zum Empfang neuer Zins- und Rentenscheine ermächtigt, also soviel wie Talon (s.d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erneuerungsschein — Erneuerungsschein,   Talon [ta lɔ̃, französisch], Nebenpapier zu einer Aktie oder einer Inhaberschuldverschreibung; ermächtigt zum Empfang neuer Dividenden oder Zinsscheine. Der Erneuerungsschein ist ein Legitimationspapier. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Erneuerungsschein — Ein Erneuerungsschein (Talon) ist ein Wertpapier, das den Anspruch auf weitere in der Zukunft gültige Zinsscheine oder Dividendenscheine verbrieft. Der Erneuerungsschein ist der letzte Abschnitt des sogenannten Bogens, der zu einer physischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erneuerungsschein — Leiste, Leistenschein, Talon, Zinsleiste, Zinsenstamm; i.d.R. jedem Zinsschein (⇡ Coupon) und ⇡ Dividendenschein beigefügtes Nebenpapier der ⇡ Inhaberschuldverschreibung oder ⇡ Aktie. Der E. ist ein ⇡ Legitimationspapier. Er berechtigt zum Bezug… …   Lexikon der Economics

  • Zinsenstamm — ⇡ Erneuerungsschein …   Lexikon der Economics

  • Aktien — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktienemission — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktiengattung — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Coupon — Ein Kupon ([ku pɔ̃] von französ. couper „schneiden; ausschneiden“) ist der Abschnitt eines Wertpapieres, der gewöhnlich zur Einlösung eines Gewinnanteils („Dividendenschein“) oder Zinses ( Zinsschein ) berechtigt. Im Börsenjargon wird dieser… …   Deutsch Wikipedia

  • Nennwertlose Aktie — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Public Equity — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

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