- Ergänzungsschöffen
Ergänzungsschöffen, s. Ergänzungsrichter.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ergänzungsschöffen, s. Ergänzungsrichter.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ehrenamtlicher Richter — Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt, jedoch im Gegensatz zum Berufsrichter meist kein Volljurist. Teilweise tragen ehrenamtliche Richter die Bezeichnung Laienrichter, Schöffe oder Geschworener.… … Deutsch Wikipedia
Schöffe — Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des… … Deutsch Wikipedia
Schöffen — Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des… … Deutsch Wikipedia
Schöffin — Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des… … Deutsch Wikipedia
Schöppen — Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des… … Deutsch Wikipedia
Ergänzungsrichter — sind im deutschen Recht Richter, die bei Verhandlungen von längerer Dauer zusätzlich zu den vom Gesetz vorgeschriebenen Richtern hinzugezogen werden können (§ 192 GVG). Ergänzungsrichter nehmen an der gesamten mündlichen Verhandlung bzw.… … Deutsch Wikipedia
Ergänzungsrichter — Ergänzungsrichter, Richterpersonen, die bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den Fall der Verhinderung eines Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon