Erbvorschneideramt
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Erbvorschneider, der — Der Êrbvorschneider, des s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter verschiedener fürstlichen Häuser welcher bey feyerlichen Gastmahlen die Speisen an der Tafel seines Lehensherren vorzuschneiden hatte. Kaiser Carl IV ernannte 1354 den Herzog Wenzel… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart