- Erbjungfern
Erbjungfern heißen in Mecklenburg die unverheirateten Töchter eines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Lehnsbesitzers, sofern sie den lebenslänglichen Besitz des Lehngutes beanspruchen können. Vgl. auch Erbtochter.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.