Erbbaurecht

Erbbaurecht

Erbbaurecht, früher Superficies genannt, das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Bürgerliches Gesetzbuch, § 1012), jedoch ist das E. an einem Teil eines Bauwerkes oder einem Stockwerk ausdrücklich ausgeschlossen (§ 1014). Die Bestellung des Erbbaurechtes erfolgt durch Einigung, bez. Auflassung vor dem Grundbuchamt in Gegenwart beider Teile, es kann auf bestimmte und unbestimmte Zeit errichtet werden und erlischt nicht schon durch Untergang des Bauwerkes. Zu seiner Aufhebung ist Löschung im Grundbuch notwendig. Da das E. den Vorschriften über Grundstücke unterstellt ist (§ 1017), muß auf Antrag und bei seiner Veräußerung oder Belastung von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt werden. Ihm verwandt ist die Erbpacht (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbbaurecht — Erbbaurecht: das Recht, auf einem fremden Grundstück für einen bestimmten Zeitraum (zumeist 60–100 Jahre) eines oder mehrere Gebäude als Eigentum zu besitzen, und zwar gegen eine jährliche Abgabe, den »Erbbauzins«. Das Erbbaurecht… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Erbbaurecht — Erbbaurecht, das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbbaurecht — Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbbaurecht — Ẹrb|bau|recht 〈n. 11〉 Recht, auf fremdem Grundstück zu bauen * * * Ẹrb|bau|recht, das (Rechtsspr.): veräußerliches, vererbbares Recht, auf fremdem Boden zu bauen; ↑ Erbpacht (b). * * * Erbbaurecht,   das veräußerliche und vererbliche dingliche… …   Universal-Lexikon

  • Erbbaurecht — I. Begriff:Das vererbliche und i.d.R. veräußerliche ⇡ beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines ⇡ Grundstücks ein ⇡ Bauwerk zu haben. Für das E. ist ein Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Als Belastung des… …   Lexikon der Economics

  • Erbbaurecht — Ẹrb|bau|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gesetz über das Erbbaurecht — Basisdaten Titel: Gesetz über das Erbbaurecht Kurztitel: Erbbaurechtsgesetz Abkürzung: ErbbauRG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung über das Erbbaurecht — Basisdaten Titel: Gesetz über das Erbbaurecht Kurztitel: Erbbaurechtsgesetz Abkürzung: ErbbauRG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • ErbbauR — Erbbaurecht EN heritable building right; law on building leases; leasehold …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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