Eröffnung des Konkurses

Eröffnung des Konkurses

Eröffnung des Konkurses, s. Konkurs.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Unterbrechung des Verfahrens — nennt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) den (notwendigen) Stillstand des Verfahrens, der infolge bestimmter, vom Willen der Parteien abhängiger Umstände ohne weiteres eintritt. Solche Umstände sind: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wiederaufnahme des Konkursverfahrens — Wiederaufnahme des Konkursverfahrens. die Erneuerung eines durch Zwangsvergleich (s. d.) beendigten Konkursverfahrens. Sie ist nach der Deutschen Konkursordnung (§ 198 ff.) zulässig, wenn der Gemeinschuldner nach Abschluß des Zwangsvergleichs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichte des Kantons Aargau — Aargauer Kantonswappen Die Geschichte des Kantons Aargau handelt vom 1803 gegründeten Kanton Aargau in der Schweiz und seinen verschiedenen Vorgängerterritorien. Die Besiedlung des Gebiets lässt sich bis zu 150 000 Jahre nachweisen, die ersten… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkursrecht — Konkursrecht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die der Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen eines Schuldners geregelt wird, der seine Schulden, sei es wegen Insuffizienz dieses Vermögens, sei es wegen Insolvenz nicht zu bezahlen vermag.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e …   Universal-Lexikon

  • Bankrott — (Bankerott, Bankerutt, Bankbruch), im gewöhnlichen Leben das Unvermögen zur Zahlung seiner Schulden (s. Konkurs). Das Wort B. (aus ital. banca rotta, »zerbrochene Bank«, entstanden) deutet auf den einstigen Brauch, dem Wechsler, der nicht mehr… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Genossenschaften — Genossenschaften, im weitern Sinn jede dauernde Personengemeinschaft zur Erreichung bestimmter Zwecke, Verein, Gesellschaft (s.d.), in der Rechtssprache insbes. Bezeichnung für die Körperschaften des deutschen Rechts, die keine Gemeinwesen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Feststellung — der Konkursforderungen und damit der Schuldenmasse erfolgt nach der Deutschen Konkursordnung (§ 138–148) regelmäßig im Prüfungstermin (s.d.). Die F. gilt als erfolgt, wenn hier entweder gegen Betrag und Vorrecht von keiner Seite ein Widerspruch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bernard L. Madoff — Bernard Lawrence „Bernie“ Madoff [meidɔf] (* 29. April 1938 in Queens, New York City) ist ein US amerikanischer Milliardenbetrüger und ehemaliger Finanz und Börsenmakler. Er war Vorsitzender der Technologiebörse NASDAQ. Bernard Madoff… …   Deutsch Wikipedia

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