Entführung

Entführung

Entführung (Crimen raptus) ist das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, der sich einer Frauensperson entweder wider deren Willen oder doch ohne Einwilligung derjenigen Personen, von denen sie familienrechtlich abhängig ist, durch Hinwegführung zum Zweck der Ehelichung oder der Unzucht bemächtigt. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch sieht in der E. einen Eingriff in die persönliche Freiheit. Nach ihm (§ 236–238) wird die E. nur auf besondern Antrag strafrechtlich verfolgt und, wenn der Entführer die Entführte geheiratet but, überdies nur dann, wenn die Ehe für nichtig erklärt worden ist. Im übrigen straft das Reichsstrafgesetzbuch denjenigen, der eine Frauensperson wider ihren Willen durch List, Drohung oder Gewalt entführt, um sie zur Unzucht zu bringen, mit Zuchthaus von 1–10 Jahren und, wenn die E. begangen wurde, um die Entführte zur Ehe zu bringen, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. Weiter wird aber auch derjenige, der eine minderjährige unverehelichte Frauensperson, einerlei ob Mädchen, Braut oder Witwe, mit ihrem Willen, jedoch ohne Einwilligung ihrer Eltern oder ihres Vormundes, entführt, um sie zur Unzucht oder zur Ehe zu bringen, ebenfalls mit Gefängnis von einem Tag bis zu 5 Jahren bedroht. Die Entführte selbst bleibt stets straflos, auch wenn sie mit tätig gewesen ist. Die E. einer einwilligenden Ehefrau ist straflos, gegebenen Falles aber können die strafrechtlichen Bestimmungen über Ehebruch (s. d.) in Anwendung kommen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Entführung — (Crimen raptus, Jungfernraub), die von einer Mannsperson durch List od. Gewaltverübterechts widrige Bemächtigung u. Wegführung einer fremden Ehefrau, Klosterjungfrau, Wittwe od. unbescholtenen Jungfrau gegen od. wenigstens ohne deren eigenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Entführung — Entführung, rechtswidrige Wegführung einer Frauensperson gegen ihren Willen zur Erzwingung der Verehelichung oder unerlaubter Geschlechtsgemeinschaft, vom Deutschen Strafgesetzbuch (§§ 236, 237) mit Gefängnis oder Zuchthausstrafe bedroht. E. mit… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Entführung — (crimen raptus), die von einer Mannsperson durch List oder Gewalt ausgeführte Bemächtigung einer Jungfrau, Ehefrau oder Wittwe, geschehe es mit oder ohne deren Einwilligung, sofern die Rechte eines Dritten (Eltern, Vormünder, Mann) verletzt… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Entführung — ↑Kidnapping …   Das große Fremdwörterbuch

  • Entführung — Unter einer Entführung versteht man einen kriminellen Akt, bei dem eine Person oder Personengruppe, häufig auch ein Kind (daher engl. auch kidnapping), teilweise auch eine Sache (Flugzeugentführung) mit Gewalt oder heimlich an einen anderen Ort… …   Deutsch Wikipedia

  • Entführung — Verschleppung; Menschenraub; Geiselnahme; Kidnapping * * * Ent|füh|rung [ɛnt fy:rʊŋ], die; , en: das Entführen: die gewaltsame Entführung der beiden Kinder. Zus.: Flugzeugentführung, Kindesentführung. * * * Ent|füh|rung 〈f. 20〉 1. das Entführen 2 …   Universal-Lexikon

  • Entführung — Geiselnahme, Hijacking, Kidnapping, Luftpiraterie, Menschenraub; (Rechtsspr.): Freiheitsberaubung, Kindesentziehung; (Rechtsspr, veraltet): Raptus. * * * Entführung,die:Verschleppung·Freiheitsberaubung·Menschenraub·Raub·Kidnapping;auch⇨Kindesentfü… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Entführung — entführen, Entführer, Entführung ↑ führen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Entführung (Begriffsklärung) — Entführung steht für Entführung, eine Straftat Entführung (1915), Film Siehe auch Die Entführung Entführt Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur …   Deutsch Wikipedia

  • Entführung aus dem Serail, Die —   [ ze raj], komisches Singspiel von W. A. Mozart, Köchelverzeichnis 384, Text nach C. F. Bretzner von G. Stephanie die Jüngere, 3 Akte; Uraufführung 16. 7. 1782 in Wien …   Universal-Lexikon

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