Öffentlicher Glaube

Öffentlicher Glaube

Öffentlicher Glaube heißt im Grundbuchrechte der Grundsatz, daß zugunsten dessen, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuches eine Rechtshandlung vorgenommen hat, der Grundbuchinhalt als richtig gilt, auch wenn er nachgewiesenermaßen der wirklichen Rechtslage nicht entspricht. Der gleiche Grundsatz gilt auch für Eintragungen, die sich im Handels- oder Güterrechtsregister vorfinden, nicht aber für Eintragungen im Vereins- oder Schiffsregister.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Öffentlicher Glaube — bezeichnet im deutschen Sachenrecht die Publizitätswirkung des Grundbuchs zu Gunsten von Personen, die hierin Einsicht nehmen. Er schützt das Vertrauen des Wirtschaftsverkehrs auf die Verlässlichkeit der Grundbucheintragungen. Auch der Erbschein… …   Deutsch Wikipedia

  • öffentlicher Glaube — öffentlicher Glaube,   der rechtliche Grundsatz, dass der Inhalt bestimmter öffentlicher Bücher oder Dokumente (insbesondere Grundbuch, auch Handelsregister, Güterrechtsregister, Erbschein) zugunsten der auf ihn vertrauenden Personen (guter… …   Universal-Lexikon

  • öffentlicher Glaube des Grundbuchs — folgt aus dem ⇡ Publizitätsprinzip. 1. ⇡ Grundbuchvermutung, dass eingetragene Rechte bestehen und gelöschte nicht bestehen (§ 891 BGB). 2. Der Inhalt des ⇡ Grundbuchs gilt im rechtsgeschäftlichen Verkehr als richtig und vollständig und… …   Lexikon der Economics

  • Glaube — 1. An Glauben ein Kind, an Vernunft ein Rind, macht für Erd und Himmel blind. 2. Blinder Glaube führet irre. Was wird aber dann aus dem Glauben, wenn er eine Vernunftehe eingeht? 3. D alt n Glâb n und d alt n Zäu(ne) fallen ei . (Innsbruck.) –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • englische Revolutionen des 17. Jahrhunderts: Um Glaube und Recht —   Aus heutiger Sicht war das 17. Jahrhundert in Großbritannien ein Zeitalter der Revolutionen. Entgegen den Befürchtungen vieler Zeitgenossen gab es zwar keine Aufstände, als der Sohn von Maria Stuart, Jakob VI. von Schottland, Königin Elisabeth… …   Universal-Lexikon

  • Grundpause — Katasterplan von Bukowsko, 1906, Galizien Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. In einem beschreibenden Teil und in Karten werden die geometrische Lage, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstückskataster — Katasterplan von Bukowsko, 1906, Galizien Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. In einem beschreibenden Teil und in Karten werden die geometrische Lage, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstücksverzeichnis — Katasterplan von Bukowsko, 1906, Galizien Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. In einem beschreibenden Teil und in Karten werden die geometrische Lage, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Katastralmappe — Katasterplan von Bukowsko, 1906, Galizien Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. In einem beschreibenden Teil und in Karten werden die geometrische Lage, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Liegenschaftskataster — Katasterplan von Bukowsko, 1906, Galizien Das Kataster, bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (Parzellen) eines Landes. In einem beschreibenden Teil und in Karten werden die geometrische Lage, die… …   Deutsch Wikipedia

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