- Ekklesiárch
Ekklesiárch (griech.), Kirchenvorsteher; in der griechischen Kirche der Aufseher über die Kirchengebäude, auch der Bruder in griechischen Klöstern, der alles zum Gottesdienst Gehörige zu besorgen hat. Ekklesiarchie, Kirchengewalt, Kirchenaufsicht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.