Eisenbahnsteuer

Eisenbahnsteuer

Eisenbahnsteuer, s. Eisenbahnabgaben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Königlich Preußische Staatseisenbahnen — Preußische Staatseisenbahnen bezeichnet diejenigen Eisenbahnunternehmen, die sich im Eigentum oder unter der Verwaltung des Staates Preußen befanden. Es gab dabei keine eigenständige Eisenbahnverwaltung, vielmehr waren die einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Preußische Staatsbahn — Preußische Staatseisenbahnen bezeichnet diejenigen Eisenbahnunternehmen, die sich im Eigentum oder unter der Verwaltung des Staates Preußen befanden. Es gab dabei keine eigenständige Eisenbahnverwaltung, vielmehr waren die einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Preußische Staatseisenbahn — Preußische Staatseisenbahnen bezeichnet diejenigen Eisenbahnunternehmen, die sich im Eigentum oder unter der Verwaltung des Staates Preußen befanden. Es gab dabei keine eigenständige Eisenbahnverwaltung, vielmehr waren die einzelnen… …   Deutsch Wikipedia

  • Preußische Staatseisenbahnen — bezeichnet diejenigen Eisenbahnunternehmen, die sich im Eigentum oder unter der Verwaltung des Staates Preußen befanden. Es gab dabei keine eigenständige Eisenbahnverwaltung, vielmehr waren die einzelnen Eisenbahnunternehmen für sich jeweils der… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnabgaben — Eisenbahnabgaben. Unter dieser Bezeichnung wurden verschiedene öffentlich rechtliche Abgaben, die an das Eisenbahnwesen anknüpfen, zusammengefaßt, teils eigentliche Eisenbahnsteuern, teils Abgaben von der Benutzung der Eisenbahnen, teils Gebühren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Abgaben — Abgaben, öffentliche (taxes, imposts; droits publics; imposte, tasse) für Zwecke des Staats, der Provinzen, Gaue, Kreise, Bezirke, Gemeinden und sonstiger öffentlicher Korporationen, Handelskammern u. dgl., insbesondere Steuern (direkte und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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