Einspruch

Einspruch

Einspruch heißt im Zivilprozeß der Rechtsbehelf, mit dem ein Versäumnisurteil (s. Versäumnis) angefochten wird. Die Einlegung des Einspruchs erfolgt nach § 340 durch Zustellung eines Schriftsatzes, in dem der Gegner zur mündlichen Verhandlung vor dasjenige Gericht geladen wird, von dem das Urteil erlassen wurde. Die Einspruchsfrist ist eine Notfrist; sie beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils. Die Zulässigkeit des Einspruchs und die Einhaltung der gesetzlichen Form und Frist ist nach § 347 von Amts wegen zu prüfen. Ist der E. zulässig, so wird der Prozeß in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor der Versäumnis befand. E. ist auch gegen einen im Mahnverfahren (s. d.) erlassenen Vollstreckungsbefehl statthaft, der nach § 700 einem auf Versäumnis erlassenen Endurteil gleichsteht. Unter der Herrschaft des französischen Prozeßrechts wurde der E. Opposition genannt. Im Verfahren vor dem Gewerbegerichte steht der nichterschienenen Partei innerhalb drei Tagen ein E. gegen ein Urteil zu, falls dieselbe durch Naturereignisse oder andre unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Im Strafverfahren versteht man unter E. die gegen den Strafbefehl (s. d.), in der Militärstrafgerichtsordnung die gegen die Strafverfügung (s. d.) erhobene Einwendung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Einspruch — Einspruch …   Deutsch Wörterbuch

  • Einspruch — Einspruch, die gegründete Einwendung gegen die Verheirathung zweier Personen. Um einem rechtmäßigen Anspruche hierzu Gelegenheit zu geben, ward vor der Trauung ein dreifaches Aufgebot (s. d.) angeordnet, und der Einspruch muß berücksichtigt… …   Damen Conversations Lexikon

  • Einspruch — Einspruch, so v.w. Protestation, bes. eine gegen eine beabsichtigte Verheirathung von einem Dritten erhobene Protestation, z.B. weil eins der Brautleute anderweit die Ehe versprochen hat …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einspruch — Einspruch, nach der Deutschen Zivilprozeßordnung das Mittel, wodurch eine säumige Prozeßpartei ein auf Antrag des Gegners gegen sie erlassenes Versäumnisurteil beseitigen kann. – Der E. gegen einen amtsrichterlichen Strafbefehl verhindert, daß… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Einspruch — ↑Demarche, ↑Protest, ↑Rekurs, ↑Remonstration, ↑Veto …   Das große Fremdwörterbuch

  • Einspruch — Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; Widerspruch; Intervention (fachsprachlich); Einwe …   Universal-Lexikon

  • Einspruch — Der Einspruch ist ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Der Einspruch im Steuerrecht (§§ 347 367 AO) 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Einspruch — der Einspruch, ü e (Mittelstufe) Widerspruch, Protest gegen etw. (vor allem in Gerichtsverhandlungen) Beispiel: Der Richter hat den Einspruch zurückgewiesen. Kollokation: Einspruch gegen etw. erheben …   Extremes Deutsch

  • Einspruch — a) Aber, Beanstandung, Bedenken, Beschwerde, Einwand, Einwendung, Protest, Reklamation, Verwahrung, Vorbehalt, Widerrede, Widerspruch; (bildungsspr.): Veto; (Dipl.): Demarche. b) (österr., schweiz.): Einsprache; (Rechtsspr.): Anfechtung, Berufung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einspruch — Ein·spruch der; Jur, Admin geschr; eine schriftliche Erklärung (in einer vorgegebenen Form), dass man eine Entscheidung, ein Urteil o.Ä. nicht akzeptiert ≈ Protest <Einspruch (gegen etwas) erheben, einlegen; einem Einspruch stattgeben> || K …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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