Eidesbruch

Eidesbruch

Eidesbruch, im weitern Sinne jede Verletzung eines eidlich bekräftigten Versprechens. Nach geltendem Recht ist als E. im engern Sinne (deutsches Strafgesetzbuch, § 162) nur strafbar, und zwar mit Gefängnis bis zu 2 Jahren, wenn jemand vorsätzlich 1) einer durch eidliches Angelöbnis vor Gericht bestellten Sicherheit oder 2) dem in einem Offenbarungseid gegebenen Versprechen zuwiderhandelt. Diese Strafdrohungen sind von geringer praktischer Bedeutung (der Offenbarungseid der Reichszivilprozeßordnung enthält keine Versprechen mehr), Verurteilungen daher selten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Eidesbruch — Eidesbruch, Verletzung eines promissorischen Eides, vom Deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 162) mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bedroht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Homo Sacer — (lat. geheiligter Mensch, heiliges Leben) ist eine Rechtsbegriff im römischen Strafrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Rezeption 3 Literatur 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Homo sacer — (lat. geheiligter Mensch, heiliges Leben) ist ein Rechtsbegriff im römischen Strafrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rezeption 3 Literatur 4 Einzelnachweise …   Deutsch Wikipedia

  • Nassau [2] — Nassau (Gesch.). In den Ländern zwischen Rhein, Main u. Lahn wohnten zur Römerzeit die Mattiaken, nachher Alemannen; diese überwältigte Chlodwig 496 u. schlug ihr Land zum Fränkischen Reiche; durch die Theilung von Verdun 843 kam dasselbe zum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Versichern — Versichern, 1) die Gewißheit einer Sache mit Worten behaupten; 2) gewisse Nachricht einziehen; 3) sicher od. gewiß machen. Dies geschieht vor Gericht entweder durch bloße einfache Worte (einfache Versicherung, Assertio nuda), od. mit einer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eidesdelikte — Eidesdelikte, alle durch Verletzung der Eidesform begangenen strafbaren Handlungen. Sie zerfallen in zwei Gruppen von wesentlich verschiedener Ausdehnung und Bedeutung: 1) die Bekräftigung einer falschen Aussage, sogen. Meineid (s. d.); 2) der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid — Eid, Eidschwur (lat. jusjurandum, sacramentum), die feierliche Beteuerung einer Aussage durch Anrufung Gottes als Zeugen der Wahrheit. Die zu bestärkende Erklärung kann sein entweder das Versprechen, etwas zu tun oder lassen zu wollen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Meineid — Meineid, Verbrechen des wissentlich falschen Eides oder der wissentlich vorsätzlichen Verletzung einer eidlich übernommenen Verbindlichkeit (Eidesbruch) …   Herders Conversations-Lexikon

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