Eheliches Aufgebot
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Ehe — Ehe, die gesetzlich anerkannte Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zur dauernden Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse und zur Gründung einer Familie. Seit 1900 ist das gesamte Eherecht im Deutschen Reiche durch das Bürgerl.… … Kleines Konversations-Lexikon
Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht, die sich auf … Universal-Lexikon
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon