Eheliches Aufgebot

Eheliches Aufgebot

Eheliches Aufgebot, s. Aufgebot.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ehe — Ehe, die gesetzlich anerkannte Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zur dauernden Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse und zur Gründung einer Familie. Seit 1900 ist das gesamte Eherecht im Deutschen Reiche durch das Bürgerl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht,   die sich auf …   Universal-Lexikon

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

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