- Drehscheibe
Drehscheibe, bei Eisenbahnen, ein bewegliches, um einen Punkt, in der Regel den Mittelpunkt, drehbares Gleisstück; es dient: 1) zum Umwenden von Fahrzeugen, insbes. Lokomotiven; 2) als Gleisverbindung zum Umsetzen von Fahrzeugen in ein andres Gleis, wo kurze Güterwagen vorwiegen, so daß kleine, leicht zu bewegende Drehscheiben genügen (4–5 m Durchmesser); Lokomotiven müssen überall umwenden, wo sie ihren Lauf beenden und zurückkehren. Nur besonders darauf eingerichtete, kurze, sogen. Tendermaschinen dürfen nach beiden Richtungen gleichwertig, jedoch nur mit beschränkter Geschwindigkeit laufen. Drehscheiben für Lokomotiven erhalten 12–16 m Durchmesser, für Personenwagen 7,5–9, für Güterwagen 4–6 m. Kleine Scheiben pflegen zwei rechtwinklig sich kreuzende (Fig. 1) oder drei unter 60° sich schneidende Gleise (Fig. 2) und eine voll bedeckte Kreisform zu erhalten. Große Drehscheiben werden nur mit einem Gleis und in der Regel nur als schmale Streifen von etwas mehr als Gleisbreite gestaltet (Fig. 3). Die Drehscheibenkörper werden aus Schmiedeeisen oder Stahl, bei ganz kleinem Durchmesser (Achsdrehscheiben) und für Schmalspur auch aus Gußeisen hergestellt. Die Unterstützung erfolgt durch einen kräftigen Drehzapfen und meist auch durch Laufräder (oder Kugeln) am Umfang.
Bei häufiger Benutzung ist mechanische Bewegung mittels Wasserdrucks oder Elektrizität zweckmäßig. Drehweichen sind Drehscheiben mit einseitig liegendem Drehpunkt zur Verbindung zweier spitz zusammenlaufender Gleise (Fig. 4). Über die D. zum Formen der Tonwaren s. d.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.